Schumacher Fahrschule in Rottweil
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LKW Führerschein

 

LKW-Führerschein, Klasse C und C1

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    Besonderheiten

  • Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.
  • Die Klassen C1 und C1E werden befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre erteilt.
  • Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen die Fahrerlaubnis prüfungsfrei verlängert.
    Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:
  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S4) und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
  • Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

Was darf ich mit der Klasse fahren?
Mindestalter
Vorbesitz
Eingeschl. Kl.
Ausbildung Prüfung
C1
LEICHTERE LKW Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
und Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: L, M
Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
C1E
LEICHTERE LASTZÜGE
Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
und Anhänger über 750 kg zG
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als
die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe
der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1, L, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
C
SCHWERERE LKW
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1, L, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
CE
SCHWERERE LASTZÜGE
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: C Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 
Welche Klasse benötige ich in Land - oder Forstwirtschaft?

T
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH2)
in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 40 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger
und Anhänger über 750 kg zG

Mindestalter: 16 (18)
Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Schaut einfach auf eine unverbindliche Schnupperstunde rein: Königstraße 53 in Rottweil Tel. 07 41 / 17 40 778 Handy: 0171 / 67 44 239