|
|
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung ist gegliedert in die
- Grundausbildung
- besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
- Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
- Prüfungsvorbereitung
- Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)
- Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)
Grundausbildung
In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.Dazu zählen unter anderem:
- Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
- Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
- Rückwärtsfahren und Wenden
- Halten und Parken
- Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen
- Angepasste Fahrgeschwindigkeit
- Überholen
- Vorfahrt
- Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen
- Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen
- Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
- Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
- Umweltschonende und energiesparende Fahrweise
- Gefahrbremsung
Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.
|
|
Überlandfahrt |
Autobahnfahrt: |
Nachtfahrt: |
A |
5 |
4 |
3 |
A 1 |
5 |
4 |
3 |
B |
5 |
4 |
3 |
BE |
3 |
1 |
1 |
C |
5 |
2 |
3 |
CE |
5 |
2 |
3 |
M/S |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
|
|
Schaut einfach auf eine unverbindliche Schnupperstunde rein: Königstraße 53 in Rottweil Tel. 07 41 / 17 40 778 Handy: 0171 / 67 44 239
|
|