Schumacher Fahrschule in Rottweil und Wehingen
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Ausbildung aller Klassen

 

Infoübersicht zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen.

1. Pflicht zur Grundqualifikation

Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
  • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zGG im Güterkraft- und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrer:
  • die im Güterkraft- oder Werkverkehr eingesetzt werden, und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben. Diese müssen spätestens bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren.
  • die im Personenverkehr eingesetzt werden und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben. Diese müssen spätestens bis zum 10.09.2013 eine Weiterbildung absolvieren.

2. Arten der Grundqualifikation

Es ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Nachweisarten
  • Grundqualifikation
  • beschleunigte Grundqualifikation ( diese Ausbildung bieten wir an )

a) Grundqualifikation

Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:
  • Es wird eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen
  • Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK abgelegt.

b) Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation"

  • Schulungsnachweis für die Beförderungsart, für die die Prüfung abgelet werden soll (140 Std.)

3. Neueinsteiger

Bei den C - Klassen (C1, C1E, C und CE) ist seit dem Stichtag 10. September 2009. eine beschleunigte Grundqualifikation bzw. Grundqualifikation (siehe oben) für Führerscheinneulinge gesetzlich vorgeschrieben.

4. Weiterbildung

Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren).

Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne "Blöcke" aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein "Einzelblock" mindestens 7 Stunden umfassen.

Die Teilnahme an einzelnen "Weiterbildungsblöcken" kann durch Teilbescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Lerninhalte bei der Weiterbildung Bus
  • Modul 1: ECO-Training
  • Modul 2: Markt und Image
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle
  • Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
    Lerninhalte bei der Weiterbildung LKW
  • Modul 1: ECO-Training
  • Modul2 : (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung

» AKTUELLE TERMINE

Schaut einfach auf eine unverbindliche Schnupperstunde rein: Königstraße 53 in Rottweil Tel. 07 41 / 17 40 778 Handy: 0171 / 67 44 239