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Infoübersicht zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-GesetzFahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen.1. Pflicht zur GrundqualifikationDie Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
2. Arten der GrundqualifikationEs ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Nachweisarten
a) GrundqualifikationDer Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:
b) Beschleunigte GrundqualifikationDie beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation"
3. NeueinsteigerBei den C - Klassen (C1, C1E, C und CE) ist seit dem Stichtag 10. September 2009. eine beschleunigte Grundqualifikation bzw. Grundqualifikation (siehe oben) für Führerscheinneulinge gesetzlich vorgeschrieben.4. WeiterbildungJeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren).Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne "Blöcke" aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein "Einzelblock" mindestens 7 Stunden umfassen. Die Teilnahme an einzelnen "Weiterbildungsblöcken" kann durch Teilbescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
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Schaut einfach auf eine unverbindliche Schnupperstunde rein: Königstraße 53 in Rottweil Tel. 07 41 / 17 40 778 Handy: 0171 / 67 44 239
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